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Tipps und Tricks

Neue IS24-Richtlinie für Gewerbeimmobilienbilder, insbesondere Verwendung von Wasserzeichen

Im März 2019 etablierte ImmobilienScout24 neue Richtlinien für die Bilder von Gewerbeimmobilien. Die Bilder werden intensiv überprüft. Sollte ein Bild nicht der Richtlinie entsprechen, wird es von ImmobilienScout24 gelöscht. Die Objekte selbst werden nicht entfernt. Die Richtlinie gilt nur für Gewerbeimmobilien.

Die Richtlinie finden Sie hier.

Umsetzung der Richtlinie mit onOffice

Die Nutzung der Wasserzeichen finden Sie ausführlich erklärt in unserer Online-Hilfe.

Hier zusammengefasst das Wichtigste:

Das Wasserzeichen richten Sie ein unter Extras >> Einstellungen >> Grundeinstellungen >> Reiter „Allgemein“, in der linken Spalte. Dort finden Sie zwei verschiedene Einträge, die nicht gleichzeitig verwendet werden sollten:

  • Wasserzeichen (Text)
  • Wasserzeichen (Imageuploader)

Das „Wasserzeichen (Text)“ wird aktiviert, indem Sie einen Text in „Zeile 1“ und/oder „Zeile 2“ eintragen; es hat derzeit eine Deckkraft von 60% und entspricht damit nicht den Vorgaben. Dieses Wasserzeichen wird den Bildern erst hinzugefügt, wenn die Übertragung in die Portale erfolgt, so dass Sie die Bilder ohne Wasserzeichen in Exposés verwenden könnten.

Um die Richtlinie von ImmobilienScout24 umzusetzen, verwenden Sie daher bitte das „Wasserzeichen (Imageuploader)“.

Dieses grafische Wasserzeichen wird über den Button „Mehrere Dateien hochladen“ auf dem Reiter „Dateien“ eingebunden; hier wird beim Hochladen der Immobilienbilder das Wasserzeichen fest in die Dateien eingespeichert.

Bitte beachten Sie: Bereits hochgeladene Bilder können nicht nachträglich mit einem Wasserzeichen versehen werden bzw. Wasserzeichen können im Nachhinein nicht entfernt werden.

Der folgende Screenshot zeigt die Einstellungen für dieses Wasserzeichen. Hier sehen Sie einige Info-Symbole Info Symbol, hinter diesen verbergen sich detailliertere Angaben zum jeweiligen Punkt. Bitte klicken Sie in Ihrer Version auf das jeweilige Info-i, um mehr Informationen zu erhalten.

Welche Punkte sind nun für die Richtlinie relevant?

  • Position:
    Über die Position definieren Sie, an welcher Stelle in den Bildern das Wasserzeichen erscheinen soll.
    D.h., für die ImmobilienScout24-Richtlinie soll das Wasserzeichen mittig platziert werden.
  • Deckkraft:
    Hier definieren Sie die Transparenz des Wasserzeichens in den Bildern.
    D.h., für die ImmobilienScout24-Richtlinie soll das Wasserzeichen max. 50% für weiße und 20% für schwarze Wasserzeichen betragen.
  • Querformat / Hochformat: 
    Maximale prozentuale Breite/Höhe zum Originalbild für Querformat bzw. Hochformat-Bilder.
    D.h., für die ImmobilienScout24-Richtlinie darf das Wasserzeichen nicht mehr als 1/9 der Gesamtfläche bedecken.

Workaround

Falls Ihre Corporate Identity nicht mit diesen Anforderungen übereinstimmen sollte oder Sie das Wasserzeichen aus anderen Gründen nicht anpassen können, lässt sich das Wasserzeichen für Gewerbeimmobilien beim Upload der Bilder deaktivieren.

Die Bilder werden dann ganz ohne Wasserzeichen übertragen.

Voraussetzung dafür ist, dass bei der Konfiguration unter „Wasserzeichen (Imageuploader)“ die Option „Wasserzeichen erzwingen“ nicht aktiv ist.

Beim Hochladen der Bilder zu der Gewerbeimmobilie können Sie anschließend entscheiden, ob das Wasserzeichen eingeblendet wird, oder nicht. Entfernen Sie dazu einfach die Checkbox bei „Wasserzeichen einblenden“. Daraufhin werden die Bilder ohne Wasserzeichen in der Immobilie gespeichert